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Terms and Conditions (AGB) – WerkMatch

Last updated: 1.9.2026

These Terms and Conditions govern the use of the WerkMatch platform operated by Valuna GmbH. The legally binding text is the German version set out below.

The German version of these Terms and Conditions is the only legally binding version. The full text is reproduced below in German and is also available at /de/agb. This English page is provided for information and language assistance only; in the event of any discrepancy, the German wording prevails.

1. Geltungsbereich und Anbieter

Anbieter und Betreiber der Plattform WerkMatch («WERKMATCH», «Plattform», «wir») ist die Valuna GmbH, Mühlebachstrasse 43, 8008 Zürich, Schweiz (UID: CHE-242.557.806).

Diese AGB gelten für die Nutzung der Website, der zugehörigen Web- und Mobile-Oberflächen sowie der damit verbundenen Funktionen von WerkMatch in der Schweiz, soweit sie öffentlich oder für registrierte Nutzer bereitgestellt werden.

Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nur, wenn die Valuna GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Soweit einzelne Funktionen mit eingeschränkter Verfügbarkeit oder besonderen Nutzungshinweisen ausgewiesen sind, gelten zusätzlich die dort genannten Hinweise.

2. Definitionen

«WERKMATCH» bezeichnet die von der Valuna GmbH betriebene Vermittlungsplattform sowie die zugehörigen digitalen Dienste.

«AUFTRAGGEBER» (auch «Kunde») ist eine natürliche oder juristische Person, die über WerkMatch eine Projektanfrage erfasst oder ein Konto mit Kundenfunktion nutzt.

«PARTNER» ist ein Dienstleistungsanbieter – Unternehmen, Selbstständige oder Anbieter im Nebenerwerb –, der über WerkMatch Projektanfragen einsehen, freischalten und/oder Angebote unterbreiten kann.

«NUTZER» sind Auftraggeber, Partner sowie sonstige Personen, die WerkMatch nutzen.

«Projektanfrage» / «Auftrag» bezeichnet eine vom Auftraggeber erfasste Anfrage, die der Vermittlung geeigneter Partner dient.

«Freischaltung» bezeichnet die bewusste, ggf. kostenpflichtige Freigabe von Kontaktdaten und genauer Adresse eines Auftraggebers für einen konkreten Partner und eine konkrete Projektanfrage.

«Startvorteil» bezeichnet das zeitlich begrenzte Kontingent kostenloser Freischaltungen für neu berechtigte Partner gemäss Ziffer 10.

3. Rolle von WerkMatch – reine Vermittlung

WerkMatch ist eine Vermittlungsplattform. Die Valuna GmbH vermittelt zwischen Auftraggebern und Partnern und ist grundsätzlich nicht Vertragspartner des späteren Dienstleistungsvertrags zwischen Auftraggeber und Partner.

Der Vertrag über die Ausführung der Dienstleistung (Werkvertrag, Auftrag o. Ä.) kommt ausschliesslich zwischen Auftraggeber und Partner zustande. WerkMatch erbringt die handwerkliche oder fachliche Leistung nicht selbst und übernimmt keine Bauleitung, Bauausführung oder Garantie für die Leistung des Partners.

Angaben, Angebote, Fristen und Preise der Partner stammen von den Partnern. WerkMatch prüft sie nicht abschliessend auf Vollständigkeit oder Richtigkeit, ausser soweit gesetzlich zwingend oder ausdrücklich zugesichert.

4. Registrierung, Konten und Zugang

Bestimmte Funktionen setzen ein Nutzerkonto voraus. Bei der Registrierung sind wahrheitsgemässe, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Änderungen wesentlicher Daten sind unverzüglich zu aktualisieren.

Konten sind persönlich bzw. unternehmensbezogen und nicht übertragbar. Nutzer sind für die Geheimhaltung ihrer Zugangsdaten verantwortlich und haften für Handlungen unter ihrem Konto, soweit sie diese zu vertreten haben.

Für Partner kann eine E-Mail-Bestätigung und/oder eine Freigabe bzw. Verifizierung durch WerkMatch Voraussetzung für bestimmte Funktionen sein (z. B. Freischaltung von Kontaktdaten erst nach bestätigter E-Mail-Adresse).

WerkMatch kann die Registrierung ablehnen, Konten vorübergehend sperren oder beenden, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, Falschangaben, Zahlungsverzug oder Verstössen gegen diese AGB (siehe Ziffer 20).

Die Selbstlöschung eines Kontos (sofern angeboten) führt zu einer Deaktivierung des Zugangs. Abrechnungs- und nachweisrelevante Daten können weiter gespeichert werden, soweit gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten dies erfordern.

5. Leistungen und Pflichten der Auftraggeber

Auftraggeber können Projektanfragen über den Assistenten (Wizard) erfassen – mit oder ohne bestehendes Kundenkonto (Gast-Erfassung, soweit bereitgestellt). Das Erfassen und Veröffentlichen einer Projektanfrage über WerkMatch ist für Auftraggeber grundsätzlich kostenlos; WerkMatch erhebt von Auftraggebern keine Lead-Freischaltgebühren.

Die Projektanfrage ist unverbindlich gegenüber WerkMatch und begründet keinen Anspruch auf Vermittlung, Angebote oder Vertragsschluss. Ein verbindlicher Vertrag über die Dienstleistung entsteht erst zwischen Auftraggeber und Partner.

Auftraggeber verpflichten sich, Angaben sachlich korrekt und nicht irreführend zu machen, keine unzulässigen Inhalte hochzuladen und Kontaktdaten nicht so in Freitextfelder zu verstecken, dass Schutzmechanismen der Plattform umgangen werden.

Fotos, Dokumente und sonstige Anhänge dürfen nur hochgeladen werden, wenn der Auftraggeber dazu berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.

6. Leistungen und Pflichten der Partner

Partner können – je nach Freigabe und Leistungsprofil – passende Projektanfragen einsehen, Vermittlungseinladungen erhalten, Kontaktdaten freischalten, chatten und Angebote abgeben.

Partner stellen sicher, dass sie zur Erbringung der angebotenen Leistungen berechtigt, befähigt und – soweit erforderlich – versichert bzw. bewilligt sind. Angaben zu Firma, UID, Leistungen und Einzugsgebiet müssen wahrheitsgemäss sein.

Partner dürfen freigeschaltete Kontaktdaten und genaue Adressen nur für die Bearbeitung der konkreten Projektanfrage verwenden, für die die Freischaltung erfolgt ist. Eine Nutzung zu allgemeinen Werbezwecken, zum Weiterverkauf von Kontaktdaten oder für andere Projekte ist unzulässig, soweit nicht eine gesonderte Einwilligung des Auftraggebers vorliegt.

Gebühren für Freischaltungen und Plattform-Abrechnung nach diesen AGB treffen ausschliesslich Partner. Auftraggeber zahlen keine Lead-Freischaltgebühren an WerkMatch.

7. Projektanfragen, Matching und Sichtbarkeit

Nach Erfassung einer Projektanfrage kann WerkMatch geeignete Partner vorschlagen, einladen oder anzeigen («Matching»). Einladungen können zeitlich befristet und in der Anzahl begrenzt sein.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Matches, Angeboten oder Antworten. Bei geringer Verfügbarkeit in Region oder Kategorie kann die Vermittlung verzögert sein oder ausbleiben.

Vor einer Freischaltung sehen Partner in der Regel projektrelevante Informationen (z. B. Kategorie, Region/PLZ, Stadt, grobe Lage, Projektbeschreibung bzw. Zusammenfassung, Timing/Dringlichkeit, Budgetangaben soweit vorhanden). Exakte Adresse sowie direkte Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon) bleiben bis zur Freischaltung verborgen; offensichtliche Kontaktangaben in Freitexten können technisch geschwärzt werden.

WerkMatch kann Interessens- oder Match-Zustände dem Auftraggeber anzeigen. Massgeblich ist der jeweils auf der Plattform verfügbare Funktionsumfang.

8. Kontaktfreischaltung

Die Freischaltung gibt einem Partner für eine konkrete Projektanfrage Zugang zu Kontaktdaten und – soweit hinterlegt – zur genauen Adresse des Auftraggebers und kann einen Chat eröffnen.

Pro Projektanfrage können höchstens drei (3) Partner eine Freischaltung vornehmen. Ist dieses Kontingent erreicht, sind weitere Freischaltungen für diese Anfrage nicht mehr möglich.

Die Freischaltung setzt voraus, dass die Anfrage noch freischaltbar ist (nicht z. B. als Entwurf, storniert, bereits vergeben oder abgeschlossen) und dass der Partner für die betreffende Leistung bzw. Kategorie geeignet ist.

Der für die Freischaltung anfallende Preis (oder «CHF 0» während eines aktiven Startvorteils) wird dem Partner vor der Bestätigung angezeigt. Der vor der Freischaltung angezeigte Preis ist für die betreffende Freischaltung massgeblich.

Eine Freischaltung berechtigt nicht zur Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte und nicht zur Nutzung ausserhalb der konkreten Projektanfrage (siehe Ziffer 6).

9. Preise für Partner (Freischaltungen)

Für Auftraggeber entstehen durch das Erfassen einer Projektanfrage und die Nutzung der Vermittlungsfunktionen grundsätzlich keine Plattformgebühren für Lead-Freischaltungen.

Für Partner ist das Einsehen und Prüfen von Projektanfragen (ohne Freischaltung) grundsätzlich kostenlos. Kosten entstehen erst bei bewusster Freischaltung von Kontaktdaten, sofern kein aktiver Startvorteil greift.

Der Freischaltpreis ist variabel und richtet sich insbesondere nach dem geschätzten Projektwert sowie weiteren tariflichen Kriterien. Die regulären Freischaltpreise liegen in der Regel zwischen CHF 9.90 und CHF 99.90. WerkMatch kann die Preisparameter anpassen; für bereits erfolgte Freischaltungen bleibt der zum Freischaltzeitpunkt massgebliche Betrag verbindlich.

Es besteht kein Pflichtabonnement und keine automatische Abo-Umwandlung nach Ablauf des Startvorteils.

Es findet derzeit keine automatische Kartenzahlung oder TWINT-/PSP-Abbuchung bei der Freischaltung statt; die Abrechnung erfolgt über die Plattform-Rechnung gemäss Ziffer 11.

10. Startvorteil

Neu berechtigte Partner (Unternehmen sowie Selbstständige und Anbieter im Nebenerwerb) können einmalig einen Startvorteil erhalten: Während eines Zeitfensters von 30 Tagen ab Aktivierung sind Kontaktfreischaltungen kostenlos (CHF 0), sofern der Startvorteil aktiv ist.

Der Startvorteil wird bei Registrierung gesetzt, sofern die Partnerrolle berechtigt ist und der Startvorteil für diese Identität noch nicht verbraucht wurde. Pro realem Unternehmen (insbesondere bei übereinstimmender Schweizer UID) wird der Startvorteil in der Regel nur einmal gewährt. Bei Anzeichen von Missbrauch kann WerkMatch den Vorgang prüfen.

Kostenlose Freischaltungen während des Startvorteils zählen gleichwohl zum Maximum von drei Freischaltungen pro Projektanfrage.

Nach Ablauf des Startvorteils bleibt das Einsehen von Anfragen kostenlos; Freischaltungen erfolgen zum dann geltenden, vor Bestätigung angezeigten Preis. Es entsteht kein Abo und keine automatische Weiterbelastung allein wegen Ablauf des Startvorteils.

Weitere Hinweise zum Startvorteil können Partnern auf der Plattform ausgewiesen werden.

11. Abrechnung und Zahlung (nur Partner)

Kostenpflichtige Freischaltungen werden für Partner periodisch in einer WerkMatch-Sammelrechnung zusammengefasst (monatliche Plattform-Rechnung), soweit Freischaltungen in der Periode angefallen und abrechenbar sind. Freischaltungen zum Preis von CHF 0 (Startvorteil) erzeugen keinen Rechnungsbetrag.

Rechnungen können als Swiss-QR-Rechnung bzw. mit Banküberweisungsdaten ausgestellt werden. Ein Lastschrift- oder Kartenverfahren ist derzeit nicht Standard.

Zahlungsfristen richten sich nach der jeweiligen Rechnung. Massgeblich sind die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

Bei Zahlungsverzug kann WerkMatch Mahnungen versenden, den Zugang einschränken und/oder das Konto sperren.

Gutschriften oder Erstattungen für Freischaltungen erfolgen nicht automatisch. Partner können problematische Anfragen melden; über eine allfällige Kulanz- oder Gutschriftentscheidung entscheidet WerkMatch im Einzelfall. Es besteht kein genereller Rückerstattungsanspruch allein wegen Nichtzustandekommen eines Auftrags.

12. Angebote, Zuschlag und Leistungserbringung

Nach Freischaltung können Partner dem Auftraggeber Angebote übermitteln. Angebote sind Erklärungen des Partners und nicht von WerkMatch.

Der Auftraggeber entscheidet frei, ob und welches Angebot er annimmt («Zuschlag»). Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Partner zustande; andere offene Angebote derselben Anfrage können abgelehnt werden.

Termine, Ausführung, Gewährleistung und Zahlung der Werkleistung regeln Auftraggeber und Partner untereinander. WerkMatch stellt hierfür ggf. unterstützende Funktionen bereit, ohne die Vertragserfüllung zu übernehmen.

13. Chat und Kommunikation

Soweit bereitgestellt, können Auftraggeber und freigeschaltete Partner über die Plattform-Chatfunktion kommunizieren. Die Kommunikation dient der konkreten Projektanfrage.

Nutzer dürfen keine rechtswidrigen, belästigenden, diskriminierenden oder spamartigen Inhalte senden. WerkMatch kann Nachrichten im Missbrauchsfall einschränken oder Konten sperren.

WerkMatch ist nicht verpflichtet, Chats kontinuierlich zu überwachen.

14. Bewertungen

Auftraggeber können nach Abschluss eines vergebenen und als abgeschlossen geführten Auftrags eine Bewertung zum ausgezeichneten Partner abgeben. Solche Bewertungen gelten als verifiziert, wenn die Voraussetzungen der Plattform erfüllt sind (u. a. abgeschlossener Auftrag, Zuschlag an den bewerteten Partner, eine Bewertung pro Auftrag und Autor).

Bewertungen müssen sachlich und wahrheitsgemäss sein. WerkMatch kann Bewertungen bei Verstössen ausblenden oder melden lassen.

Partner können unzulässige Bewertungen zur Prüfung melden, soweit diese Funktion bereitgestellt ist.

15. Referenzen und Portfolio

Partner können Referenz- oder Portfolio-Inhalte pflegen, soweit entsprechende Funktionen angeboten werden.

Massgeblich sind die jeweils auf der Plattform verfügbaren Darstellungen und Funktionen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Präsentationsform.

16. WerkMatch AI und automatisierte Texte

WerkMatch kann automatisierte Hilfen anbieten (z. B. Projektzusammenfassungen, Formulierungsvorschläge, Hinweise im Assistenten). Diese dienen der Unterstützung und ersetzen keine fachliche Beratung.

Automatisch erzeugte Texte können unvollständig oder ungenau sein. Nutzer bleiben für die Richtigkeit ihrer Angaben und der final übermittelten Inhalte verantwortlich.

WerkMatch gibt keine Garantie für ein bestimmtes KI-Modell, eine bestimmte Genauigkeit oder eine durchgehende Verfügbarkeit von AI-Funktionen. Automatisierte Hilfen ersetzen keine manuelle Prüfung und bestimmen nicht verbindlich, welche Partner einer Projektanfrage zugeordnet werden.

17. Inhalte, Speicherung und Moderation

Nutzer räumen WerkMatch die für den Betrieb der Plattform erforderlichen Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten ein (Speicherung, Anzeige gegenüber berechtigten Parteien, technische Verarbeitung).

Hochgeladene Inhalte können zum Betrieb der Plattform gespeichert und verarbeitet werden. Verfügbarkeit und Aufbewahrung richten sich nach Betrieb und gesetzlichen Pflichten.

WerkMatch kann Inhalte entfernen, Anfragen schliessen oder Konten einschränken, wenn Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, Missbrauch oder Sicherheitsrisiken bestehen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Moderationsgeschwindigkeit.

18. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von WerkMatch (Seite «Datenschutz»). Diese AGB ergänzen, ersetzen aber nicht die Datenschutzerklärung.

Partner, die Kontaktdaten freischalten, werden selbst Verantwortliche bzw. Auftragsbearbeiter im Verhältnis zum Auftraggeber für die weitere Nutzung der Kontaktdaten und müssen die anwendbaren Datenschutzvorschriften einhalten.

19. Haftung

Die Valuna GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingendem Recht (insbesondere Personenschäden).

Im Übrigen ist die Haftung der Valuna GmbH – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen oder beschränkt, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie für Qualität, Termine und Ausführung der Leistungen der Partner.

WerkMatch haftet nicht für die Erreichbarkeit einzelner Partner, für das Zustandekommen von Verträgen zwischen Nutzern oder für Zahlungsausfälle zwischen Auftraggeber und Partner.

Zwingende Ansprüche von Konsumenten bleiben unberührt.

20. Sperrung, Kündigung und Kontoende

Nutzer können die Nutzung jederzeit einstellen und – soweit angeboten – ihr Konto deaktivieren bzw. löschen lassen.

WerkMatch kann Konten sperren, den Zugang einschränken oder kündigen, insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB, bei Missbrauch von Freischaltungen, bei Zahlungsverzug oder bei Sicherheitsgründen.

Bereits entstandene Forderungen bleiben unberührt. Freischaltungen und Rechnungen können aus Nachweisgründen fortbestehen.

21. Änderungen dieser AGB

WerkMatch kann diese AGB anpassen, wenn sich das Angebot, die Technik oder die Rechtslage ändert. Die jeweils auf der Plattform veröffentlichte Fassung ist massgeblich.

Bei wesentlichen Änderungen kann WerkMatch registrierte Nutzer in geeigneter Form informieren. Die weitere Nutzung nach Inkrafttreten kann als Zustimmung gelten, soweit gesetzlich zulässig.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und – soweit zulässig – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.

23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

24. Kontakt

Valuna GmbH, Mühlebachstrasse 43, 8008 Zürich, Schweiz. E-Mail: info@werkmatch.ch. Website: https://werkmatch.ch. Weitere Angaben: Impressum.

25. Schlussbestimmungen

Massgebliche Sprache dieser AGB ist Deutsch. Fassungen in anderen Sprachen dienen der Orientierung; bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor, soweit gesetzlich zulässig.

Diese AGB bilden zusammen mit der Datenschutzerklärung und allfälligen produktspezifischen Hinweisen die Grundlage der Plattformnutzung.

Stand der Fassung: 1. September 2026.